Nutzungsbedingungen 1 Gestattung des Internetzuganges Der Lindenhof ermöglicht Endnutzern den öffentlichen Internetzugang am WLAN-Hotspot. Der Endnutzer ist zur Nutzung des Internetzugangs berechtigt, wenn er diese Nutzungsbedingungen akzeptiert. Es besteht kein Anspruch auf Nutzung des Internetzugangs. 2 Verfügbarkeit Es besteht keine Garantie für die Verfügbarkeit des Hotspots und keine Verpflichtung den Hotspot dauerhaft verfügbar zu halten. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass es im Ermessen des Lindenhofs liegt, Hotspots bereitzustellen oder außer Betrieb zu nehmen. Es wird keine Verfügbarkeit bestimmter Inhalte am Hotspot garantiert. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, die Möglichkeit zu haben, am Hotspot Jugendschutzmaßnahmen zu ergreifen und den Zugriff auf Inhalte zu filtern. Für die Nutzung des WLAN ist ein zu IEEE 802.11n kompatibles Endgerät erforderlich. Es werden weder Mindestbandbreite noch Störungsfreiheit garantiert. 3 Verantwortung, Gefahren Der Lindenhof ist nicht für Inhalte verantwortlich, die von dem Endnutzer oder Dritten über den Hotspot abgerufen, in das Internet eingestellt oder in irgendeiner Weise verbreitet werden. Die übertragenen Inhalte unterliegen keiner Überprüfung durch uns. Die Nutzung des Internetzugangs erfolgt auf eigene Gefahr und auf Risiko des Endnutzers. Die Datenübertragung erfolgt ohne Verschlüsselung. Bei Bedarf muss der Endnutzer eigene Maßnahmen zur Sicherung seines Datenverkehrs ergreifen. 4 Pflichten der Endnutzer Der Endnutzer darf den Hotspot nur bestimmungsgemäß und nach Maßgabe der in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Gesetze und Verordnungen benutzen. Der Endnutzer ist verpflichtet, die angebotenen Telekommunikationsdienstleistungen nicht zu Zwecken zu missbrauchen, die den gesetzlichen Bestimmungen oder diesen Endnutzerbedingungen widersprechen, insbesondere ist der unaufgeforderte Versand von Nachrichten oder Informationen an Dritte zu Werbezwecken (Spamming) zu unterlassen. Der Endnutzer hat es zu unterlassen, bei der Nutzung des Hotspots Straftaten zu begehen und / oder vorzubereiten, insbesondere Informationen zu verbreiten, die gem. §§ 130, 130a und 131 StGB der Volksverhetzung dienen, und / oder die im Sinne des § 184 StGB pornografisch sind, und / oder die geeignet sind, Kinder oder Jugendliche sittlich schwer zu gefährden und / oder in ihrem Wohl zu beeinträchtigen. Darüber hinaus hat er es zu unterlassen, zu Straftaten anzuleiten oder Gewalt zu verherrlichen oder zu verharmlosen. Der Endnutzer hat alle erforderlichen und üblichen Sicherungsmaßnahmen gegen die ungewollte und missbräuchliche Nutzung des Hotspots über die von ihm eingesetzten IT-Systeme durch unbefugte Dritte zu treffen. Soweit der Endnutzer eine ungewollte oder missbräuchliche Nutzung des Hotspots über ein von ihm eingesetztes IT-System feststellt, hat er uns unverzüglich zu unterrichten. 5 Datenschutz und Datensicherheit Die einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften des TKG und der DSGVO werden eingehalten. Verkehrsdaten werden von uns nach den gesetzlichen Vorgaben des TKG erhoben, verarbeitet und gespeichert. Dies umfasst die IP-Adresse und die MAC-Adresse des Endgerätes sowie Nutzungszeit und -dauer. Darüber hinaus behalten wir uns vor, Daten zu statistischen Zwecken auszuwerten. Die Fristen des TKG zum Löschen von Daten werden von uns eingehalten. Der Datenschutzbeauftragte ist per E-Mail unter info@lindenhof-wr.de erreichbar. 6 Sonstiges Wir behalten uns das Recht vor, diese Nutzungsbedingungen in Zukunft zu aktualisieren. Mit jeder Nutzung des Internetzugangs erklärt sich der Nutzer mit der jeweils gültigen Fassung dieser Nutzungsbedingungen einverstanden. 7 Haftung a. Die Haftung des Betreibers bei leichter Fahrlässigkeit ist auf den typischerweise eintretenden, voraussehbaren Schaden beschränkt. In diesen Fällen wird zudem nur gehaftet, sofern wesentliche Vertragspflichten verletzt wurden. Die Haftung bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Eine Haftung für Garantien, Arglist, Personenschäden oder nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. Unberührt bleibt auch eine Haftung für Datenschutzverstöße, bei der die Bestimmungen unter Ziff. 7c. gelten. b. Soweit eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit nach Maßgabe der Ziff. 7a eintritt, so wird diese für jeden Schadensfall auf einen Höchstbetrag von 5.000 EUR beschränkt. c. Die Haftung für Datenschutzverstöße wird bei leichter Fahrlässigkeit auf den typischerweise eintretenden, vorhersehbaren Schaden, der Höhe nach zusätzlich auf nicht mehr als 5.000 EUR pro Schadensfall, beschränkt. Eine Haftung für vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Datenschutzverstöße bleibt davon unberührt. Benzingerode, 24.06.2022